LG Essen
Die Werbung mit Preisgegenüberstellungen ist dann irreführend, wenn der höhere Preis nicht für einen angemessen langen Zeitraum vor der Herabsetzung auf dem Markt gefordert wurde. Das systematische Herauf- und Herabsetzen von Preisen für Möbel über einen längeren Zeitraum, ist irreführend. Den angesprochenen Verbrauchern wird in irreführender Weise ein nicht existierender Preisvorteil suggeriert.
LG Essen, WRP 2019, 257-262 (Urteil vom 27.09.2018, 43 O 93/17)