LG Hamburg
Die Betreiberin des Online-Shops verstößt durch die Verpflichtung zur Anlegung eines Kundenkontos für Bestellende weder gegen den Grundsatz der Datenminimierung noch gegen den Grundsatz datenschutzfreundlicher Voreinstellungen zur Sicherstellung einer Verarbeitung nur personenbezogener Daten, deren Verarbeitung für den Verarbeitungszweck erforderlich sind. (Leitsatz der Redaktion)
LG Hamburg, K&R 2024, 363-367 (Urteil vom 22.02.2024, 327 O 250/22)