LG Hamburg
Irreführende redaktionelle Werbung kann auch dann vorliegen, wenn der Verlag für die Veröffentlichung kein Entgelt erhalten hat. Ein immer wiederkehrendes Thema wie das Thema „Gewichtsabnahme“ stellt grundsätzlich einen ausreichenden publizistischen Anlass für eine Berichterstattung dar. Unzulässig ist es aber, in diesem Zusammenhang Produkte und Dienstleistungen übermäßig werbend herauszustellen (Leitsätze der Wettbewerbszentrale).…
LG Hamburg, WRP 2015, 501-503 (Urteil vom 21.10.2014, 416 HKO 93/14)