LG Hamburg
Die Verwendung einer eingetragenen Marke als Suchwort für den Anzeigenteil in einer Internetsuchmaschine durch einen Dritten, der nicht Markeninhaber ist, ist unzulässig. Dies jedenfalls dann, wenn in der nach Eingabe des Suchwortes erscheinenden Anzeige für den Nutzer nur schwer oder gar nicht zu erkennen ist, ob die dort beworbenen Waren/Dienstleistungen vom Markeninhaber bzw. …
LG Hamburg, WRPL 2012, Heft 03, Online, - (Urteil vom 08.11.2011, 315 O 7/11)