LG Hamburg
Der Schutzbereich einer zwei- oder dreidimensionalen Marke, die sich in der Wiedergabe des Produkts selbst (hier: transdermales Pflaster) erschöpft, ist schwach, wenn wesentliche Merkmale technisch-funktional bedingt sind – oder zumindest vorteilhaft – und sich das Zeichen auch im Übrigen lediglich des üblichen Formenschatzes bedient. Auf eine Steigerung der Kennzeichnungskraft wegen einer bisherigen Monopolstellung kann sich der Markeninhaber nicht berufen, …
LG Hamburg, WRPL 2014, Heft 03, Online, - (Urteil vom 13.06.2013, 327 O 207/13)