LG Heidelberg
Wirbt eine Klinik im Internetauftritt mit einer Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, erweckt sie den Eindruck, über einen entsprechenden Facharzt zu verfügen. Die vereinzelte Hinzuziehung eines im Ausland tätigen Facharztes genügt der Verbrauchererwartung dagegen nicht. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Heidelberg, WRP 2018, 1135-1136 (Urteil vom 12.06.2018, 11 O 50/17)