LG München I
Haben mehrere juristische Personen zusammengewirkt, ist der Anlagenbetreiber derjenige, der nach wertender Gesamtbetrachtung das wirtschaftliche Risiko trägt, die tatsächliche Herrschaft über die Anlage ausübt, ihre Arbeitsweise eigenverantwortlich bestimmt und sie auf eigene Rechnung nutzt. Innerhalb der wertenden Gesamtbetrachtung kann ein Kriterium vollständig zurücktreten, …
LG München I, ZNER 2023, 395-400 (Urteil vom 15.06.2022, 15 O 12711/20)