OFD Rheinland und Münster
Es ist die Frage gestellt worden, ob Gesellschafterveränderungen bei einer an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten Personengesellschaft (sog. doppelstöckige Personengesellschaft) ebenso behandelt werden müssen, wie Gesellschafterveränderungen bei einer beteiligten Kapitalgesellschaft, die erst dann berücksichtigt werden, wenn mind. 95 % der Anteile an der Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter übergegangen sind (vgl. …
OFD Rheinland und Münster, BB 2008, 1552