OLG Bamberg
Eine Klausel in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen, die die Wahl eines vom Versicherer empfohlenen Anwalts damit „belohnt“, im Versicherungsfall nicht in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden, verstößt gegen §§ 127, 129 VVG und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
OLG Bamberg, WRP 2012, 1443-1449 (Urteil vom 20.06.2012, 3 U 236/11)