OLG Brandenburg
Eine als Marke geschützte Bezeichnung darf von Dritten nur dann verwendet werden, wenn die Verwendung erfor¬128derlich ist, um auf Märkten einen unverfälschten Wettbewerb zu ermöglichen. Die Benutzung der Marke ist in den Fällen notwendig, in denen die Information der Öffentlichkeit über den Verwendungszweck des Produkts von einem Dritten nicht übermittelt werden kann, …
OLG Brandenburg, WRP 2013, 127-128 (Beschluss vom 02.04.2012, 6 W 50/12)