Der Streitwert einer Unterlassungsklage nach § 97 Abs. 1 UrhG ist bei dem Anbieten eines LP-Bootlegs, der den Mitschnitt eines Live-Konzerts enthält, geringer zu bewerten als beim Einstellen von Musiktiteln im Wege des Filesharing über Internet-Tauschbörsen.
OLG Celle, WRP 2014, 984-985 (Beschluss vom 11.06.2014, 13 W 40/14)