Die Verwendung eines amerikanischen Akzents steht der bestimmungsgemäßen Zur-Kenntnis-Bringung einer Internet-Werbung (auch) für den deutschen Markt nicht entgegen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise jedenfalls den wesentlichen Sinngehalt des Textes mit ihren englischen Grundkenntnissen erfassen können.
OLG Düsseldorf, WRP 2020, 88-96 (Urteil vom 12.09.2019, 15 U 48/19)