OLG Düsseldorf
Nimmt eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts wie ein Privater am Wirtschaftsleben teil und berechnet privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtlicher Gebühren, so ist ein Missbrauch wirtschaftlicher Machtstellung im Sinne von Art 74 Abs. 1 Nr. 16 GG möglich und sind die Vorschriften des GWB anzuwenden. Dem stehen weder landesrechtliche Vorgaben zur Kalkulation der Preise, …
OLG Düsseldorf, ZNER 2014, 186-192 (Beschluss vom 24.02.2014, VI-2 Kart 4/12 (V))