OLG Düsseldorf
Die Genehmigung des Vorschlags der Elektrizitäts-Übertragungsnetzbetreiber für die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche unter Widerruf der Festlegung zum Standardbilanzkreisvertrag 2011 durch Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12. 04. 2019 (Az. BK6 – 18 – 061) ist rechtmäßig. Der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Standardbilanzkreisvertrag unterliegt keiner Zweckmäßigkeits-, …
OLG Düsseldorf, ZNERL 2020, Heft 02, Online, - ([unbekannt] vom 22.01.2020, 3 Kart 757/19)