Die Werbung mit der Aussage “Neueröffnung nach Umbau und Umgestaltung vieler Abteilungen” ist – unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um keine Neu-, sondern um eine Wiedereröffnung handelt – jedenfalls dann irreführend, wenn das Geschäft vor seiner “Neueröffnung” nicht zumindest zeitweise geschlossen war.
OLG Düsseldorf, WRPL 2019, Heft 12, Online, - (Urteil vom 13.06.2019, 2 U 55/18)