OLG Dresden
Der Kläger hat einen Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte, das streitgegenständliche Video zu sperren und ihn diesbezüglich zu verwarnen. Die Inhalte des streitgegenständlichen Videos verstoßen bereits nicht gegen die Richtlinie der Plattform zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19. Bezüglich der Neufassung der vorgenannten Richtlinie hat die Beklagte nicht glaubhaft gemacht, …
OLG Dresden, K&R 2021, 598-601 (Urteil vom 20.04.2021, 4 W 118/21)