Eine äquivalente Patentverletzung liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung der angegriffenen abgewandelten Ausführungsform in den Schutzbereich dazu führen würde, dass der nachträglich eingeschränkte Patentanspruch im Ergebnis einen Schutzumfang erhält, der dem ursprünglichen Anspruch entspricht.
OLG Frankfurt a. M., WRPL 2018, Heft 12, Online, - (Urteil vom 04.10.2018, 6 U 206/16)