Ein ausländischer Glücksspielanbieter, der in Deutschland ansässigen Spielern die Möglichkeit einräumt, über eine Webseite an Online-Glücksspielen (hier: Online-Casino-Glücksspiele) teilzunehmen, verstößt gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012.
OLG Hamm, ZfWG 2022, 91-94 (Beschluss vom 12.11.2021, 12 W 13/21)