OLG Köln
Es ist grundsätzlich gerade nicht entehrend, krank, gebrechlich oder aus anderen Gründen gehandicapt zu sein. Auch die Darstellung der typischen Folgen einer Erkrankung ist nicht geeignet, das Ansehen einer Person negativ zu beeinträchtigen, da diese dem Einfluss des Betroffenen entzogen sind und sich der Wert einer Person im Rahmen des dem Grundgesetz zugrundeliegenden Menschenbildes gerade nicht nach ihrer natürlichen Leistungsfähigkeit beurteilt. …
OLG Köln, K&R 2018, 266-269 (Urteil vom 30.11.2017, 15 U 67/17)