Den Vorgaben der Pkw-EnVKV genügt es nicht, dass die Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen im Rahmen eines Werbepostings bei Facebook nach dem Anklicken des Links „Mehr anzeigen“ auf der gleichen Seite angegeben sind wie die Angabe zur Motorleistung.
OLG Köln, RAW 2017, 127-130 (Urteil vom 19.05.2017, 6 U 155/16)