Fruchtgummi-Produkten in Bärenform kann aufgrund ihrer eigenständigen Gestaltung eine durchschnittliche wettbewerbliche Eigenart zu kommen, die aufgrund jahrzehntelanger Marktpräsenz, hohen Markterfolges und erheblicher Werbeaufwendungen auch gesteigert sein kann.
OLG Köln, WRP 2021, 108-116 (Urteil vom 02.10.2020, 6 U 19/20)