OLG Köln
Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG liegt vor, wenn – neben weiteren Umständen – der Anspruchsberechtigte aus einer gegen den Hersteller wegen irreführend gekennzeichneter Produkte erwirkten einstweiligen Verfügung in keiner Weise vollstreckt, insbesondere die Rückrufverpflichtung nicht durchzusetzen versucht, sondern stattdessen zunächst 71 Onlinehändler und im weiteren Verlauf 203 Franchisenehmer einer Baumarktgesellschaft abmahnt, …
OLG Köln, WRP 2018, 867-873 (Urteil vom 10.02.2017, 6 U 22/16)