Eine wirksame Belehrung über das Recht, der Zusendung weiterer Werbung zu widersprechen, setzt voraus, dass dem Verbraucher bei Erhebung seiner Daten deutlich gemacht wird, dass er jederzeit die Möglichkeit des Widerrufs seiner Werbeeinwilligung hat.
OLG Koblenz, WRP 2014, 876-879 (Urteil vom 26.03.2014, 9 U 1116/13)