Die Angabe „synergetische Wirkung“ ist eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe, unter der der angesprochene Verkehrskreis versteht, dass die genannten Stoffe im Zusammenwirken eine noch bessere Wirkung entfalten.
OLG Koblenz, WRP 2023, 1379-1385 (Urteil vom 28.06.2023, 9 U 1947/22)