Die Besteuerung eines Fahrzeugs stellt eine Beschaffenheit der Kaufsache dar, da die Einordnung in eine Steuerklasse von der Gestaltung bzw. dem Aufbau des Fahrzeugs abhängt und diesem daher innewohnt.
OLG Koblenz, RAW 2017, 71-72 (Urteil vom 28.09.2016, 10 U 53/16)