OLG Koblenz
Bei den hochschulrechtlichen Regelungen der Titelführung handelt es sich um Marktverhaltensregeln. Die neben der berechtigten Führung von Titeln erfolgende unberechtigte Führung von weiteren Titeln ist „spürbar“ i. S. d. § 3a UWG, weil zusätzliche Titel bei Ärzten besondere Fachkenntnisse suggerieren. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
OLG Koblenz, WRP 2020, 1480-1484 (Urteil vom 01.07.2020, 9 U 1890/19)