OLG Nürnberg
Vorliegend wird der Adressat der Werbung in der Verwendung der waagrecht angeordneten fünfzackigen Sterne neben der Geschäftsbezeichnung eines Hotels auf dem Portal der Beklagten die Behauptung sehen, dass diesen Sternen eine offizielle Klassifizierung einer neutralen Klassifizierungsstelle zugrunde liegt. Das Portal der Beklagten entspricht damit nicht der Verkehrserwartung und ist irreführend. …
OLG Nürnberg, K&R 2016, 428-429 (Urteil vom 19.04.2016, 3 U 1974/15)