OLG Rostock
Bei den obligatorisch zu zahlenden Kosten der Endreinigung einer Ferienwohnung hängt die Höhe nicht von Kriterien ab, die der Verbraucher im Einzelfall selbst bestimmen muss. Daher sind diese Kosten bei Preisangaben in den Endpreis mit einzurechnen. Auch wenn die Darstellung ohne die Endreinigungskosten auf den ersten Blick einfacher ist, kann im Hinblick auf die Preisklarheit nicht auf die Darstellung des gesamten Endpreises verzichtet werden. …
OLG Rostock, WRP 2014, 985-986 (Sonstiges vom 17.02.2014, 2 U 20/13)