Eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulast kann einem Verlangen des Grundstückseigentümers auf Rückbau einer Windkraftanlage auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages über das Grundstück entgegenstehen.
OLG Schleswig, ZNER 2020, 436-438 (Urteil vom 20.08.2020, 11 U 149/19, 2 O 58/18)