(Beschränkt sich ein Antrag ausschließlich auf die Erklärung der Unwirksamkeit eines Teils eines Regionalplans, kann dieser Teil isoliert für unwirksam erklärt werden, wenn dieser Teil den (hypothetischen) Willen des Plangebers bezüglich des verbleibenden Teils nicht berührt.(Rn. 81)
OVG Berlin-Brandenburg, ZNER 2021, 408-418 ([unbekannt] vom 02.03.2021, 10 A 17.17)