Zieht ein Bezirksbürgermeister ihm dienstlich unterstellte Mitarbeiter seines Bezirksamtes zu anzeige- oder genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten heran, veranlasst er sie zu einem dienstlich relevanten Handeln.
Vahle, DSB 2013, 181 (Beschluss vom 13.03.2013, OVG 6 S 4.13)