Für den Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens i.S.d. § 5 Abs. 1 Halbsatz 1 UmwRG kommt es nicht auf die offizielle Präsentation eines Projekts oder die Durchführung eines Scoping-Termins, sondern auf den Eingang des Genehmigungsantrags bei der zuständigen Behörde an.
OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2012, 526-536 (Urteil vom 12.06.2012, 8 D 38/08.AK)