OVG Rheinland-Pfalz
Der aus der Definition des vorverpackten Lebensmittels in Artikel 2 Absatz 2 lit. e LMIV zu entnehmende Begriff der Verpackung unterliegt einem weiten Verständnis, bei dem die Art der jeweiligen Verpackung und deren Zweckbestimmung vielgestaltig sein kann. Es ist unerheblich, ob die Verpackung das Lebensmittel ganz oder teilweise umschließt. Entscheidend ist, dass der Inhalt nicht verändert werden kann, …
OVG Rheinland-Pfalz, ZLR 2022, 125-147 (Urteil vom 02.11.2021)