In materieller Hinsicht muss eine regionalplanerische Festsetzung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum verschaffen, auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruhen und auch im Übrigen abwägungsfehlerfrei sein.
OVG Sachsen-Anhalt, ZNER 2012, 90-97 (Urteil vom 26.10.2011, 2 L 6/09)