Das berechtigte Interesse an einer Feststellungsentscheidung setzt bei auf vergangene Rechtsverhältnisse bezogenen Feststellungsklagen ein besonderes, qualifiziertes Feststellungsinteresse voraus.
OVG Thüringen, ZfWG 2020, 43-49 (Urteil vom 26.09.2019, 3 KO 161/11)