Schleswig-Holsteinisches OLG
Die gemeindliche Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb eines örtlichen Stromverteilnetzes nach § 46 Abs. 3 EnWG hat sich mindestens auch und zwar vorrangig an den Zielen des § 1 EnWG auszurichten. Bei der Auswahlentscheidung müssen in erster Linie das Niveau der erreichbaren Netzentgelte und die Effizienz eines Netzbetreibers maßgeblich sein und nicht die fiskalischen Interessen der Gemeinde. …
Schleswig-Holsteinisches OLG, ZNER 2013, 403-412 (Urteil vom 22.11.2012, 16 U (Kart) 21/12)