Gemeinden dürfen sich an dem von ihnen nach dem Willen des Gesetzes zu veranstaltenden „Wettbewerb um die Netze“ auch mit einem eigenen Unternehmen beteiligen.
Schleswig-Holsteinisches OLG, ZNER 2018, 544-548 (Urteil vom 16.04.2018, 16 U 110/17 Kart)