Ein Befreiungstatbestand einer Fernwärmesatzung verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn mit Hilfe einer Rückausnahme die Möglichkeiten zur Schaffung „genauso guter“ alternativer Wärmeversorgungsanlagen unangemessen eingeschränkt werden.
Schleswig-Holsteinisches VG, ZNER 2021, 675-680 ([unbekannt] vom 27.08.2021, 4 A 157/19)