VG Düsseldorf
Die Schließung von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros kann gestützt auf die Ermächtigungsgrundlagen des § 16 Abs. 1 Satz 1 IfSG und des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG aus Gründen des Infektionsschutzes im Wege einer Allgemeinverfügung untersagt werden, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der hierdurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 zu verhindern.
VG Düsseldorf, ZfWG 2021, 120 (Beschluss vom 20.03.2020, 7 L 575/20)