Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung, mit der die Öffnung einer Wettvermittlungsstelle an Sonn- und Feiertagen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz i. V. m. dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung untersagt wird.
VG Gießen, ZfWG 2018, 193-200 (Urteil vom 18.12.2017, 4 K 5619/17.GI)