Weder das Fachgesetz noch das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz machen die Spielhallenerlaubnis davon abhängig, dass keine weitere Spielhalle ohne Erlaubnis in dem Gebäude/Gebäudekomplex betrieben wird.
VG Saarlouis, ZfWG 2018, 74-76 (Beschluss vom 08.11.2017, 1 L 1997/17)