VGH Hessen
Ein als (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresse geeignetes Präjudizinteresse besteht, wenn ein auf Schadensersatz oder Entschädigung gerichteter Prozess mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint. Von einer offenbaren Aussichtslosigkeit ist auszugehen, wenn schon ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann.…
VGH Hessen, ZfWG 2017, 161-164 (Beschluss vom 26.08.2016, 8 A 2074/10)