Das in Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BayAGGlüStV für Wettvermittlungsstellen im Hauptgeschäft normierte Abstandsgebot, wonach diese grundsätzlich 250 m Luftlinie Abstand zu bestehenden Schulen für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die sich an Kinder im Alter von mindestens sechs Jahren richten, sowie Suchtberatungs- und -behandlungsstellen einhalten müssen, …