Koch
Rechtsanwält:innen sind, je nach konkreter Tätigkeit, Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Die Geldwäscheaufsicht über sie obliegt den Rechtsanwaltskammern. Um eine effektive Aufsichtstätigkeit gewährleisten zu können, haben die Rechtsanwaltskammern Prüfungs-, Auskunfts- und Einsichtsrechte; spiegelbildlich sind die Rechtsanwält:innen zur Mitwirkung verpflichtet. Der Beitrag erläutert das Spannungsverhältnis zwischen diesen Mitwirkungspflichten, …
Koch, GWuR 2023, 17-21