AG Berlin-Mitte
Die Annahme eines zuzustellenden Schriftstücks kann u. a. verweigert werden, wenn es nicht in einer Sprache abgefasst ist, die der Adressat versteht. Die gesamte gegenüber Nutzern in Deutschland verwendete Plattform-Oberfläche der Beklagten ist in deutscher Sprache gehalten. Ferner sind sämtliche Dokumente in deutscher Sprache gehalten, so die AGB der Beklagten, die AGB-Zusätze für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland, …
AG Berlin-Mitte, K&R 2017, 532 (Urteil vom 08.03.2017, 15 C 364/16)