Oberbeck/Kramer
Versendet ein Online-Shop eine Anmeldebestätigung, so kann es sich dabei bereits um unzulässige E-Mail-Werbung handeln. In dem Verfahren schickte ein Online-Shop nach der Aktivierung eines Kundenkontos per E-Mail eine Bestätigung. Bei der versendeten E-Mail handelte es sich nicht um eine Verifizierung der E-Mail-Adresse (DoubleOpt-In), sondern um eine Art Begrüßungs-E-Mail. …
Oberbeck/Kramer, DSB 2015, 65 ([unbekannt] vom 16.12.2014, 101 C 1005/14)