Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel über eine elektronische Handelsplattform (z. B. “eBay”) in eigenem Namen verkauft, wird damit unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig. (Leitsatz des Gerichts)
BFH, K&R 2015, 749-752 (Urteil vom 12.08.2015, XI R 43/13)