Eine Klausel, nach der ein Käufer bei Nichtabnahme eines Neuwagens 15% des Kaufpreises zu zahlen hat, ist wirksam. Grundlage für die Schadensberechnung ist der Bruttokaufpreis, da dieser nach dem Empfängerhorizont des Kunden der vertraglich vereinbarte Kaufpreis ist.
BGH, RAW 2013, 50-51 (Beschluss vom 27.06.2012, VIII ZR 165/11)