Ein Unternehmer, der Grabmale und andere für die Ausstattung von Grabstätten benötigte Gegenstände vertreibt, handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn er zwei Wochen nach einem Todesfall Werbeschreiben für seinen Betrieb an die Hinterbliebenen verschickt.
Vahle, DSB 2011, 20 (Urteil vom 22.04.2010, I ZR 29/09)