§ 51 EEG 2017 ist nicht anwendbar für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden. Auch bei der Anlagenzusammenfassung sind Altanlagen nicht zu berücksichtigen.
Clearingstelle EEG-KWKG, ZNER 2020, 472-478 ([unbekannt] vom 01.09.2020, 2018/19)